Begegnungszone Tempo 20-Zone Friedhofweg
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Höchstgeschwindigkeit "Tempo 20" (Zonensignalisation) - Aufhebung "Generell 50"
Der Signalisationsplan kann während der Auflagefrist vom 21. November bis 21. Dezember 2024 auch bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Einsprachen Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 21.November bis 20. Dezember 2024 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Zugehörige Objekte
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Situationsplan - Signalisation Friedhofweg Begegnungszone Tempo 20 (PDF, 283.54 kB) | Download | 0 | Situationsplan - Signalisation Friedhofweg Begegnungszone Tempo 20 |