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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung wird gebildet aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten.

Die Gemeindeversammlung wird ordentlich zweimal jährlich sowohl für die Einwohner als auch für die Ortsbürger durchgeführt. Die Versammlungen finden jeweils in der Mehrzweckhalle Mitteldorf statt; ausgenommen davon ist die Ortsbürgergemeindeversammlung im Sommer. Diese findet im Blockhaus statt.

Kontakt

Daniela Hunziker, Gemeindeschreiberin
gemeinderat@zeiningen.ch

Ort

Mehrzweckhalle Mitteldorf
Mühlegasse 2
4314 Zeiningen

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung hat folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • die Festlegung des Budgets und des Steuerfusses
  • die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes, der Jahresrechnung und der Kreditabrechnungen sowie die Beschlussfassung darüber
  • die Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
  • die Übernahme von Bürgschaften und sonstigen Gewährleistungen
  • die Festlegung der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates
  • die Beschlussfassung über die Errichtung von Gemeindeanstalten
  • die Beschlussfassung über die Beteiligung an privaten oder gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen
  • die Genehmigung von Verträgen über die Übertragung von Aufgaben an Dritte und von Gemeindeverträgen, deren Folgen für die Gemeinden oder unmittelbar deren Einwohner von erheblicher finanzieller Bedeutung sind
  • der Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden, und von Vorschriften in Ausführung kantonaler Erlasse
  • die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer
  • der Erlass und die Änderung des Dienst- und Besoldungsreglementes für das Gemeindepersonal
  • die Beschlussfassung über die Verteilung des Vermögens und von Schulden bei Neuzuteilung von Gemeindegebieten und bei Bildung neuer Gemeinden
  • die Beschlussfassung über den Beitritt zu einem Gemeindeverband, einen allfälligen Austritt sowie über die Auflösung eines Verbandes
  • die Beschlussfassung über Änderung oder Neubildung von Gemeindenamen, -wappen und -siegeln
  • die Beschlussfassung über die dem obligatorischen Referendum unterliegenden Gegenstände
  • die ihr durch die Gesetzgebung und die Gemeindeordnung übertragen werden.

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