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Restriktive Regelung Wahlplakate in der Gemeinde Zeiningen

3. Dezember 2024

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 25. November 2024 beschlossen, dass ab sofort ein generelles Verbot für das Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten an gemeindeeigener Infrastruktur (z.B. Beleuchtungskandelabern, Bushaltestellen, Stromverteilerkasten, Geländer bei Brücken etc.) im gesamten Innerortsbereich von Zeiningen. Der Gemeinderat behält sich vor, die Plakate bei Widerhandlung auf Kosten der Parteien / Organisationen unangemeldet zu entfernen. Für freistehende Abstimmungs- und Wahlpropaganda und Plakate auf privatem Grund gelten weiterhin die Vorschriften gemäss kantonalem Merkblatt «Wahl-, Abstimmungs- und andere temporäre Plakate» vom 01. April 2021.

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