Publikation der Einwohner-Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 02. Dezember 2024
Gestützt auf § 26 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse vom 02. Dezember 2024 veröffentlicht:
- Das Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 05. Juni 2024 wurde mit grosser Mehrheit genehmigt.
- Der Kreditantrag Erschliessung Aennermatt wurde mit grosser Mehrheit genehmigt.
- Der Nachtragskredit Holzschnitzelheizung Luft/Wasser-Wärmepumpe wurde mit 47 Ja, 57 Nein bei 33 Stimmenthaltungen abgelehnt. Der zu diesem Traktandum gestellte Wiedererwägungsantrag wurde mit 51 Ja und 62 Nein abgelehnt.
- Das zusätzliche IV-WC im Erdgeschoss des Mehrzweckgebäudes wurde mit grosser Mehrheit abgelehnt.
- Zum Regenwassertank beim MZG wurde ein Rückweisungsantrag gestellt mit der Begründung, dass das Projekt überarbeitet werden soll und den Kosten auch der Nutzen gegenübergestellt werden soll. Dieser Rückweisungsantrag wurde mit 106 Ja gegen 17 Nein genehmigt.
- Zum Traktandum Genehmigung Elektra 2.0 wurde ein Rückweisungsantrag gestellt mit der Begründung, dass nebst Option A «Elektra 2.0» die Option B «Verkauf der Elektra» genauer überprüft werden soll.
- Das Budget 2025 der Einwohnergemeinde wurde mit grosser Mehrheit genehmigt.
- Genehmigung ordentliche Einbürgerung Familie Tibi. Der Familie Tibi wurde das Gemeindebürgerrecht mit grosser Mehrheit zugesichert.
- Genehmigung ordentliche Einbürgerung Familie Klinger. Der Familie Klinger wurde das Gemeindebürgerrecht mit grosser Mehrheit zugesichert.
- Genehmigung ordentliche Einbürgerung Familie Nilsen. Der Familie Nilsen wurde das Gemeindebürgerrecht mit grosser Mehrheit zugesichert.
- Genehmigung Protokollführung als Beschlussprotokoll wurde mit 13 Ja, 112 Nein bei 7 Stimmenthaltungen abgelehnt. Die Protokolle werden weiterhin als Wortprotokolle abgefasst.
- Die Kreditabrechnung Mühlegasse wurde mit 124 Ja, 0 Nein bei 7 Stimmenthaltungen genehmigt.
Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann von 10% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ab Veröffentlichung ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 06. Januar 2025