Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden oder Ihren Wegzug online mittels e-Umzug zu erfassen.
Um eUmzugCH zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Dieser Dienst steht Personen mit Wochenaufenthalt nicht zur Verfügung.
Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz können Sie sich bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde abmelden. Wenn Ihre neue Wohngemeinde auf eUmzugCH verfügbar ist (das System erkennt dies automatisch), können Sie auch die Anmeldung online vornehmen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht an eUmzugCH angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung gemäss den Vorgaben der zukünftigen Wohngemeinde.
Wegzüge ins Ausland sind immer pesönlich am Schalter vorzunehmen. Erkundigen Sie sich dazu bitte vorgängig.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Identitäskarte oder Pass
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Identitäskarte oder Pass
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.
Denken Sie daran dem AEW Ihren Wohnsitzwechsel mindestens fünf Arbeitstage im voraus mitzuteilen, damit das Ablesen der Strom- und Wasserzähler korrekt erfolgen kann.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 855 90 11 | kanzlei@zeiningen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 061 855 90 11 | kanzlei@zeiningen.ch |