Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Zeiningen erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nach dem ist für die Einbürgerung der Gemeinderat oder die Gemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für das Gesuchsformular sprechen Sie bitte persönlich am Schalter vor.
Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:
- Wohnsitzsbescheinigungen für den für die Einbürgerung relevanten Zeitraum
- Zivilstandsdokumente aus dem schweizerischen Personenstandsregister
- Strafregisterauszug für Privatpersonen (ab Volljährigkeit)
- Betreibungsregisterauszug für die letzten fünf Jahre (ab Volljährigkeit, sofern der Wohnsitz in den letzten 5 Jahren gewechselt wurde, ist pro Wohnsitz ein Betreibungsregisterauszug erforderlich)
- Bescheinigung der Abteilung Finanzen der Wohngemeinde über die Bezahlung aller fälligen Steuern (ab Steuerpflicht)
- Kopie des gültigen Ausländerausweises
- Kopie des gültigen Passes / Identitätskarte
- Aufstellung aller bisherigen Wohnorte, Schulorte und
- bei Arbeitnehmenden: Bestätigung des aktuellen Arbeitgebers
- bei Lernenden: Bestätigung des Lehrbetriebs
- bei Studierenden: Immatrikulationsbestätigung
- bei Schülerinnen und Schülern: Bestätigung der aktuellen Schule
- Kopie des Sprachdiploms oder Nachweis eines mindestens 5 Jahre dauernden Besuchs der obligatorischen Schule in Deutsch oder einer Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in Deutsch, sofern die Muttersprache nicht Deutsch ist
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.