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Umzug

Sie sind innerhalb von Zeiningen umgezogen? Vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen ab Umzugsdatum mitzuteilen. Die Meldung ist auch notwendig, wenn innerhalb des gleichen Gebäudes umgezogen wird.

Bitte melden Sie Ihren Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online mittels eUmzug.
Wir benötigen für den Umzug einen Mietvertrag* (Kopie) oder bei Untermietverhältnissen die Bestätigung des Hauptmieters und der Liegenschaftenverwaltung.

Bei der persönlichen Vorsprache sind zusätzlich folgende Ausweise aller umziehenden Personen notwendig.
- Schweizer Staatsangehörige: Pass oder Identitätskarte
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis

Denken Sie daran dem AEW Ihren Wohnungswechsel mindestens fünf Arbeitstage im voraus mitzuteilen, damit das Ablesen der Strom- und Wasserzähler korrekt erfolgen kann.

*Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) müssen nicht kopiert werden oder können bei der Kopie entsprechend abgedeckt werden.

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