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Anerkennung

Eine Anerkennung kann vor oder nach der Geburt beurkundet werden. Eine vorgeburtliche Anerkennung ist empfehlenswert.

Das Zivilstandsamt berät Sie gerne über das Anerkennungsverfahren und die dazu notwendigen Dokumente.

Beim Zivilstandsamt kann unmittelbar nach der Beurkundung der Kindsanerkennung, die gemeinsame elterliche Sorge erklärt und die Anrechnung der Erziehungsgutschriften vereinbart werden.

Die Gebühren richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV).

Für weitere Auskünfte betreffend der Kindsanerkennung steht das Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.

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