Adressauskunft
Wünschen Sie eine Auskunft über eine in Zeiningen wohnhafte Person?
Aus Datenschutzgründen erteilen die Einwohnerdienste keine telefonischen Auskünfte an Drittpersonen. Für schriftliche Anfragen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und es wird eine Gebühr von CHF 20.00 (exkl. CHF 1.00 Portokosten) verrechnet. Folgende Auskünfte können erteilt werden:
- Einfache Adressauskunft: Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort. Um diese Auskunft zu erhalten, muss entweder ein Interessennachweis mitgesandt werden, oder der Grund der Anfrage plausibel nachvollziehbar sein.
- Erweiterte Adressauskunft: Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Heimatort, Zuzugsdatum, Zuzugsort. Diese Auskunft wird nur gegen einen schriftlichen Interessennachweis erteilt (z.B. Verlustschein, Vertragskopie, etc.).
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 855 90 11 | kanzlei@zeiningen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 061 855 90 11 | kanzlei@zeiningen.ch |