Heimatausweis
Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, ist in der Regel eine Anmeldung zum Wochenaufenthalt zu prüfen. Dazu benötigen Sie von der Gemeinde, bei welcher Sie niedergelassen sind, einen Heimatausweis.
Mit dem Heimatausweis wird bestätigt, dass Sie weiterhin am Hauptwohnsitz angemeldet sind.
Bitte beachten Sie, dass für die Begründung eines auswärtigen Wochenaufenthaltes die regelmässige Rückkehr an den Niederlassungsort Voraussetzung ist und sich der Lebensmittelpunkt weiterhin dort befinden muss.
Sie können den Heimatausweis direkt an unserem Schalter beziehen (gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises) oder per Internet (Online-Schalter) bestellen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 855 90 11 | kanzlei@zeiningen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 061 855 90 11 | kanzlei@zeiningen.ch |