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Leumundszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Dritten über Ihren Leumund ausweisen müssen, benötigen Sie ein Leumundszeugnis. Auf vorgängige Bestellung können Sie das Zeugnis direkt am Schalter der Gemeindekanzlei abholen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder wir stellen Ihnen das Zeugnis auf Ihre Bestellung gegen Rechnung zu.
 
Das Leumundszeugnis bestätigt Ihre Handlungsfähigkeit nicht. Fall Sie eine entsprechende Bescheinigung benötigen, muss beim Familiengericht Rheinfelden ein Handlungsfähigkeitsausweis beantragt werden.

Preis

20.00

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