Beglaubigungen
Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden von der Gemeindeschreiberin resp. deren Stellvertretung ausgestellt.
Unterschriftsbeglaubigungen
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis).
- Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
- Bitte unterschreiben Sie nicht im Voraus.
Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Wir bitten Sie, das Originaldokument mitzubringen.
- Das Gemeindebüro wird bei Bedarf eine kostenpflichtige Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 061 855 90 11 | kanzlei@zeiningen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 061 855 90 11 | kanzlei@zeiningen.ch |