Energienachweis
Im Energiegesetz des Bundes werden die Leitplanken für eine wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung vorgegeben. Die Ziele des Bundes wurden in das Energiegesetz des Kantons übernommen und auf die Bedürfnisse des Kantons Aargau abgestimmt. Vor Baubeginn ist der Energienachweis der Gemeinde einzureichen. Dabei wird geprüft ob die energetischen Massnahmen für den Wärmeschutz von Bauten und haustechnischen Anlagen den Vorgaben entsprechen. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei der Bauverwaltung.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 061 855 90 11 | kanzlei@zeiningen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauen | kanzlei@zeiningen.ch |