Friedhof
Die Grabesruhe beträgt gemäss Bestattungsreglement der Gemeinde Zeiningen 25 Jahre. Bei Grabaufhebungen werden die betroffenen Angehörigen rechtzeitig informiert.
Aufbahrung
Wünschen die Angehörigen eine Aufbahrung der verstorbenen Person, so ist dies dem Bestattungsamt oder dem Bestattungsunternehmen mitzuteilen.
Der Schlüssel kann bei der Gemeindekanzlei während der ordentlichen Arbeitszeiten bezogen werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Werkhof | 079 345 42 42 | werkhof@zeiningen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauen | kanzlei@zeiningen.ch |
Name | Download |
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