Kindesschutz
Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz in Kraft getreten. Neu amtieren nicht mehr die Gemeinderäte als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), sondern die Familiengerichte (den Bezirksgerichten zugeteilt). Diese sind für die Anordnung vormundschaftlicher Massnahmen zuständig. Die Amtsvormundschaft hat sich in Kindes- und Erwachsenendienst (KESD) umbenannt.
Familiengericht
Hermann-Keller-Strasse 6
4310 Rheinfelden
Tel. 061 836 83 36
Kontaktformular
Gefährdensmeldungen durch Privatpersonen und Institutionen können entweder direkt beim Familiengericht Rheinfelden mittels kantonalem Formular oder bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Der Gemeindekanzlei obliegt die Koordination zwischen den verschiedenen Behörden und der Einwohnerschaft.
Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) ist dem Gemeindeverband Soziale Fachbereiche Bezirk Rheinfelden angeschlossen. Sie erfüllen die Aufgabe im Rahmen der Berufsbeistandschaft. Dies umfasst unter anderem:
- Erziehungsberatung
- Vermittlung bei Besuchsrechtsschwierigkeiten
- Wahrnehmung von Kindsinteressen und Kindsvermögensverwaltung
- Hilfe bei Unterkunftsfragen und Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen
- Unterstützung der Jugendlichen bei der Berufsfindung und Entwicklung von Zukunftsperspektiven
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 061 855 90 11 | kanzlei@zeiningen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 061 855 90 11 | kanzlei@zeiningen.ch |