Lebensbescheinigung
Mit der Lebensbescheinigung wird der Nachweis erbracht, dass eine Person noch lebt. Dieser Nachweis wird häufig im Zusammenhang mit der Auszahlung von Renten und Versicherungen benötigt.
Die Lebensbescheinigung muss, unter Vorlage eines Ausweis, persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beantragt werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 855 90 11 | kanzlei@zeiningen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 061 855 90 11 | kanzlei@zeiningen.ch |