Kopfzeile

Inhalt

Mobilfunkantennen

Aufgrund von widersprüchlichen Informationen herrscht bei der Bevölkerung eine grosse Unsicherheit über die Schädlichkeit und Gefahr, welche von Mobilfunkanlagen ausgeht. Es besteht daher ein be­rechtigtes Interesse zu erfahren, wo in der Gemeinde solche Antennen in Betrieb sind. Die zu diesem Zweck erstellte Übersichtskarte zeigt alle bis heute bewilligten bzw. erstellten sowie auch die zur Be­willigung eingereichten Antennen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass seit dem 1. Oktober 2002 der Kanton für die Beurteilung der Mobilfunkantennen zuständig ist. Falls die Prüfung der kantonalen Amtsstelle ergibt, dass die Vorschriften der NIS-Verordnung eingehalten sind, muss der Gemeinderat die Baubewilli­gung erteilen. Falls neue Richtlinien von Bund und/oder Kanton vorliegen, wird der Gemeinderat umgehend die Kompatibilität der Baubewilligung an die Mobilfunkbetreiber überprüfen lassen und all­fällig daraus ab­zulei­tende Massnahmen ergreifen. Eine Übersicht mit Standorte von Sendeanlagen ist auf der Seite des BAKOM ersichtlich.

Als zusätzliche Information steht Ihnen ein Bundesgerichtsurteil betreffend Mobilfunkantenne zur Verfügung.

 

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Telefon Kontakt
Bauen kanzlei@zeiningen.ch
Icon