Namensführung
Die gleiche Möglichkeit steht auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen, die ihre Partnerschaft eintragen lassen.
Namenserklärung
Wer durch Heirat vor dem 01.01.2013 seinen Namen geändert hat, kann seinen Ledignamen wieder annehmen.
Ordentliche Namensänderung
Für eine ordentliche Namensänderung ist das Departement Volkwirtschaft und Inneres (DVI) des Kantons Aargau zuständig.
Informationen zur Namensänderung Kanton Aargau
Namensänderung
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt | 061 835 52 38 | zivilstandsamt@rheinfelden.ch |