Trennung
Sie haben oder wollen sich von Ihrem Ehepartner resp. eingetragenem Partner trennen (scheiden)?
Unterschied zwischen freiwillige und gerichtlicher Trennung:
Jedes Ehepaar oder Paar in eingetragener Partnerschaft (gleichgeschlechtlich) kann sich freiwillig trennen. Dazu ist das Einverständnis beider Partner notwendig. Das Trennungsdatum kann formlos den Einwohnerdiensten mitgeteilt werden. Ab Trennungsdatum werden die Eheleute / Eingetragenen Partner separat besteuert.
Die gerichtliche Trennung hingegen ist, wie die Scheidung, ein gesetzlich anerkannter Status. Das Konzept der gerichtlichen Trennung wurde in erster Linie eingeführt, um katholischen Ehepartnern die Möglichkeit zu geben, ihren Zivilstand mit dem Glauben zu vereinbaren. Zudem bietet die gerichtliche Trennung einem Paar mit Eheproblemen eine Bedenkzeit, bevor es die Ehe definitiv auflöst.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 855 90 11 | kanzlei@zeiningen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 061 855 90 11 | kanzlei@zeiningen.ch |