Todesfall
Ein Todesfall von einer nahestehenden Person ist eine schwere Zeit und trotzdem muss man einige Angelegenheiten regeln und erledigen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Vorgehen bei einem Todesfall einer Person mit gesetzlichem Wohnsitz in Zeiningen
Der Tod muss von einem Arzt bestätigt werden. Beim Sterben im Spital wird die Bescheinigung durch den zuständigen Arzt automatisch ausgestellt. In einem Pflegeheim wird durch das Pflegepersonal ein Arzt aufgeboten. Falls der Todesfall zu Hause eintritt, sind die Angehörigen verpflichtet selbst einen Arzt (z. B. Hausarzt) zu rufen. Insofern die Todesursache nicht natürlich war oder ein Unfall passiert ist, muss zwingend die Polizei und die Staatsanwaltschaft informiert werden. Die originale Todesbescheinigung ist immer dem Zivilstandsamt des Todesortes einzureichen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihnen eine Kopie ausgehändigt wird. Diese benötigen Sie zwingend um bei weiteren Stellen den Todesfall zu melden.
Bestattungen
Das Bestattungsamt nimmt die Meldung von Todesfällen entgegen, organisiert die Bestattung und erteilt Auskünfte, was bei einem Todesfall zu tun ist.
In Absprache mit den Angehörigen werden die Bestattungsart (Kremation oder Erdbestattung) bestimmt und die Termine für die Beisetzung und Abdankung festgelegt. Das Bestattungsamt erteilt Auskünfte bezüglich Gräber auf dem Friedhof.
Erdbestattung oder Kremation
Diese Entscheidung muss im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind Bestattungswünsche schriftlich oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber. Wir beraten Sie gerne in dieser Frage.
Die Bestattung oder die Kremation kann erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden.
Die Überführung ins Krematorium/auf den Friedhof ist durch einen Bestatter durchzuführen.
Bestattungsinstitute:
- Ahorn Bestattungen, Rheinfelden, Tel. 061 851 43 43
- Bestattungsdienst Biaggi AG, Gipf-Oberfrick, Tel. 062 865 70 70
- Allg. Bestattungsinstitut Harfe, Baden-Dättwil, Tel. 056 664 39 40
- Online Todesanzeigen, 5724 Dürrenäsch, Tel. 079 298 27 51
Bei Kremationen ist auf Wunsch eine Aufbahrung im Friedhof möglich.
Grabarten
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen auf dem Friedhof zur Auswahl:
- Urnenreihengrab
- Urnenplattengrab
- Urnenbestattung Gemeinschaftsgrab
- Erdbestattung
Weitere Details finden Sie im unten stehenden Dokument. Urnen können auch in einem bestehenden Grab beigesetzt werden. Die Grabesruhe wird dadurch jedoch nicht verlängert.
Abdankung
Abdankungen werden jeweils von der entsprechenden Landeskirche durchgeführt. Falls die verstorbene Person konfessionslos war, kann auch ein externer Trauerredner beigezogen werden.
Amtliche Bestattungsanzeige
Das Bestattungsamt publiziert auf Wunsch die amtliche Bestattungsanzeige und informiert die zuständigen Personen und Stellen wie Bestattungsinstitut, Krematorium, Friedhof und verschiedene gemeindeinternen Stellen. Den Angehörigen wird empfohlen, alle vertraglichen Verpflichtungen des Verstorbenen zu kündigen bzw. anzupassen.
Nachlassinventar
Nach dem Todesfall ist ein Nachlassinventar zu erstellen. Das Inventuramt wird sich zu gegebener Zeit bei den Angehörigen melden.
Todesurkunde
Im Verkehr mit Behörden, Banken, Pensionskasse, Versicherungen usw. wird meist eine Todesurkunde verlangt. Diese ist beim Zivilstandsamt des Todesortes zu bestellen.
Bestattungsverfügung
Mit einer Bestattungsverfügung können Sie im voraus alles Nötige für die Beisetzung regeln. Die Verfügung wird beim Bestattungsamt deponiert.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | |||
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Todesfall Merkblatt für Angehorige (PDF, 335.9 kB) | Download | 0 | Todesfall Merkblatt für Angehorige |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 061 855 90 11 | kanzlei@zeiningen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 061 855 90 11 | kanzlei@zeiningen.ch |
Name | Download |
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