Periodische Kontrolle elektrische Anlagen
Der Haus-Eigentümer muss dafür sorgen, dass die elektrischen Installationen ständig den grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit und zur Vermeidung von Störungen entsprechen. Elektrische Installationen können jedoch fehlerhaft sein, beispielsweise wegen Abnützungsdefekten oder weil Laien entgegen den anerkannten Regeln, Technik installiert haben. Im Interesse der Sicherheit schreibt die NIV daher vor, dass die Installationen periodisch kontrolliert werden müssen. Der Zweck dieser Kontrolle besteht darin, Mängel rechtzeitig zu erkennen und anschliessend zu beseitigen. Sind die Installationen mängelfrei, stellt ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle den Sicherheitsnachweis aus.
Mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode fordert die Netzbetreiberin (Elektra Zeiningen) den Eigentümer schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen. Dabei sind je nach Art der Installation Kontrollperioden von 1, 5, 10 oder 20 Jahren vorgeschrieben. Bei Wohnhäusern beträgt die Frist 20 Jahre. Elektrische Installationen mit einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden.
Eine Liste der zugelassenen Kontrollbetrieben finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Elektrizitätsversorgung | 061 855 90 10 | elektra@zeiningen.ch |