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Baugesuchsformular kantonal

Befindet sich das Bauvorhaben an einer Kantonsstrasse (Haldengasse, Juchgasse, Landstrasse oder Rebgasse), ausserhalb Baugebiet oder grenzt es an öffentliches Gewässer, ist zur kommunalen Baugesuchseingabe (3-fach) auch eine kantonale Zustimmung (1-fach) erforderlich. Die Einreichung sämtlicher Unterlagen erfolgt gesamthaft an die Bauverwaltung.
Bitte entnehmen Sie dem Formular (Seite 2) in wie viel facher Ausführung die Gesuchsbeilagen eingereicht werden müssen.

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