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Brandschutzgesuch AGV (kantonal)

Neubauten, Umbauten oder wesentliche Änderungen an bestehenden Liegenschaften haben in der Regel auch Auswirkungen auf den Brandschutz. Nicht in allen Fällen ist auch eine kantonale Brandschutzbewilligung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch, ob Ihr Bauvorhaben eine kantonalen Brandschutzbewilligung benötigt.

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