In den Jahren 1609 und 1610 wurde das habsburgische Elsass von Kriegsvölkern, die im Zusammenhang mit dem Jülich-Cleveschen Erbfolgekrieg nach Süden vorstiessen, schwer verwüstet. Im August 1610 konnte die österreichische Regierung schliesslich den Abzug der Söldnerbanden erkaufen. Zur Bezahlung der Schulden und zur Wiedergutmachung der Schäden kündigte die Regierung eine Umsatzsteuer auf den Wein, pro Mass (1 ½ Liter) einen Rappenpfennig an. Derartige Weinsteuern waren schon früher jeweils nach den Bedürfnissen für eine beschränkte Zahl von Jahren erhoben worden. (……). Um ihren militärischen Demonstrationen mehr Gewicht zu geben, verlangte Möhlin die Herausgabe des in Rheinfelden verwahrten Landfähnchens. Als das verweigert wurde, zogen die Möhliner mit Gewehren ausgerüstet, „auch trommen und pfeifen“ nach Zeiningen, um ihrem Unmut Ausdruck zu geben; dort wurde ein Trunk getan und zweifellos „nit vil guots“ beschlossen (Quelle: Chronik Möhlin).