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Bischofshof in Zeiningen

1282

In einer alten Chronik wird berichtet: „(….) gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der Bischof von Basel Inhaber des Gerichts von Zeiningen war und einen Bischofshof dort hatte. Entweder hat der Bischof als Inhaber der Landgrafschaftsrechte oder später der König die Rechte des Dinghofes an die Dinggenossen von Zeiningen und Umgebung abgetreten. Die Gerichtsordnung unterscheidet sich in etlichen Stücken von derjenigen der Domprobsteigerichte. In Zeiningen lag die Rechtssprechung bei den Geschworenen; bei Angehörigen der Dompropstei waren Obermeier und Untermeier die Rechtssprecher. Dem Gericht zu Zeiningen stand der jeweilige herrschaftliche Obervogt vor.“

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