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Registerführung, Bürgergeschlechter, Dorfnamen

Registerführung, Bürgerrecht, Familennamen, Dorfnamen

 

 

Geschichtliches

 

Der Anstoss zur allgemeinen Registerführungspflicht im Zivilstandswesen geht einerseits auf die Reformation und andererseits auf auf das Konzil von Trient im Jahre 1563 zurück. Damals wurde die Führung von Pfarreibüchern verbindlich vorgeschrieben. 1818 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau für alle Gemeinden die Einrichtung von Ortsbürgerregister angeordnet. Diese Regelung galt bis 1875. Per 1.1.1876 trat das Bundesgesetz vom 24.12.1874 über die Feststellung und Beurkundung des Zivilstandes und die Ehe in Kraft. Die neuen, vereinheitlichten Vorschriften für die Schweiz. Registerführung und Eheschliessung fielen in den ausschliesslichen Kompetenzbereic h ziviler Behörden.

 

Bürgerrecht

 

Die Tatsache, dass jede Schweizerin und jeder Schweizer noch in einer Gemeinde heimatberechtigt ist, kann auf Beschlüsse der Tagsatzung von 1520 und 1552 zurückgeführt werden. Damals wurde der Grundsatz beschlossen, dass jeder Kanton für seine Armen zu sorgen hat und dass Bettler dem Kanton zuzuweisen seien, in welchem sie aufgewachsen waren und gewohnt hatten. Für den Aargau wurde bereits im ersten Jahr seines Bestehens eine Rechtsgrundlage für die Führung der Bürgerregister geschaffen. Im Gesetz vom 25. Juni 1803 über die Organisation der Gemeinderäte wurde angeordnet, dass der Ammann besondere Register über die Ortsbürger, die Aktivbürger und die übrigen Einwohner der Gemeinde zu führen habe. Diese Anordnung wurde zunächst nur vereinzelt befolgt. Erst ab 1818 finden sich praktisch in allen aarg. Gemeinden Bürgerregister. Mit dem Gesetz vom 26. November 1841 über die Organisation der Gemeinden und Gemeinderäte wurde im Kanton Aargau zwischen der Einwohnergemeinde und der Ortsbürgergemeinde unterschieden.

 

Familiennamen

 

Gemäss der 1861 von J. M. Seiler aufgezeichneten Chronik sind seit Beginn der ältesten Pfarrbücher (1588) - somit in einem Zeitraum von 273 Jahren - in Zeiningen folgende alte Familiennamen erloschen: Bannwart, Baumgartner, Bächle, Egger, Hüegle, Gartner, Gries­ser, Gull, Hallauer, Heiz, Hellstab, Holer, Huber, Käser, Kreuzer, Künzle, Locherer, Meyer, Moscher (Moucher), Muggle, Müller, Nicola, Nussbaumer, Pfeiffer, Prugger, Rauch, Ries, Roezler, Roser, Ruchhofer, Ruflin, Scheublin, Schib, Schiblin, Soder, Sonnenfro, Wallba­cher, Walter, Weiss, Weissmüller, Werner, Werz, Wetzel, Wisner, Witzig.

Im Jahre 1861 kamen in Zeiningen die folgenden Ortsbürger-Familiennamen vor: Acker­mann, Ammann, Beck, Brogli(n), Freiermuth, Gasser, Gremper, Guthauser, Hauser, Hollin­ger, Jäck (Jeck), Kaufmann, Kägi(n), König, Lang, Merz, Ness, Probst, Reindle, Rotzler, Scharf, Schmid, Schneiderlin, Seiler, Speiser, Steinhauser, Tschudi, Urech, Urben, Widmer, Wun­derlin, Ziegler.

Ein von der Gemeindeverwaltung am 21.11.1978 erstelltes Verzeichnis nennt die nach­stehenden – damals in Zeiningen wohnhaften Ortsbürger: Ammann, Brogli, Freier­muth, Gerodetti, Gremper, Guthauser, Jeck, Jegge, Kägi, Kaufmann, Lang, Merz, Ness, Riner, Rotzler, Speiser, Scharf, Schlagentweith, Tschudi, Urben, Widmer, Wolf, Wun­derlin.

Hinzu kommen die Namen von Bürgern der Einwohnergemeinde: Grasser, Melone Salewski, Scandella,

 

Zwischen 1978 und heute haben sich viele hier ansässige Einwohner als Schweizerbürger einbürgern lassen, womit sie auch das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Zeiningen (sog. Einwohnerbürger) erlangten. Eine nicht unbedeutende Anzahl dieser Ein­wohnerbürger wur­de, nachdem sie die Voraussetzungen gemäss § 2 des Einbürgerungs­reglements erfüllten (25 Jahre in Zeiningen wohnhaft), auf deren Antrag das unentgeltliche Ortsbürgerrecht ver­liehen. Ver­schiedene hier wohnhafte Ortsbürgerinnen, welche durch ihre Heirat mit einem Nichtbürger das angestammte Bürgerrecht nach altem Recht verloren hatten, liessen sich wieder einbürgern. Schliesslich wurde Einzelnen, die sich für die Gemeinde besonders ver­dient gemacht haben, das Ehren-Ortsbürgerrecht zuerkannt.

Das Einwohnerregister verzeichnete Ende 2020 nachfol­gende Ortsbürgernamen:

Anliker (1), Baumgartner (1), Binder (2), Brogli (34), Ehrsam (2), Eyer (2), Freiermuth (89) Gasser (6), Graf (1), Gremper (3), Gschwend (2), Guthauser (23), Hasler (5), Hermes (1), Hillebrand (1), Holle (4), Horn Lang (1), Isler (2), Jeck (7), John (1), Kägi (13), Kalt (1), Keppner (2), Klaus (1), Körkel Soder (1), Lang (13), Lützelschwab (1), Marretta (1), Meier (3), Merz (6), Ness (1), Nicolas Freiermuth (1), Pfarrer (3), Rippstein (1), Rotzler (14), Ruflin (1), Sax (1), Scharf (3), Schauli (1), Schib (4), Schibli (3), Schmid (1), Schneider (1), Senger (1), Senn (2), Soder (4), Speiser (1), Stärkle (1), Stutz (1), Taufer (2), Tentomas (2), Torres Bucheli (1), Touzlidis (1), Tschopp (1), Tschudi (3), Urben (6), Waldmeier (1), Weider (1), Widmer (1), Winkler (1), Wolf (4), Wunderlin (40), Wunderlin Rüfenacht (1), Zimmermann (2)

Über die Herkunft der einzelnen Bürgergeschlechter ist urkundlich leider wenig belegt. Nach­stehend einige bekannte Daten zur den „Guthauser“, „Wolf“ und besonders zu den „Tschudi“:

Gemäss einer „geprüften Notiz“ im Archiv der Röm.-Kath. Kirche Zeiningen ist unterm 30. Dezember des Jahres 1738 im damaligen Taufbuch zum ersten Male der Geschlechtsname „Guthauser“ mit dem Taufnamen „Johann Sylvester“ aufgeführt. Dessen Eltern waren Joseph Guthauser und Katherina Urben. Gemäss mündlicher Überlieferung soll der erste Guthauser von Leipverdingen (Landkreis Tuttlingen) als Jägersmann nach Zeiningen gekommen und im Hause des Paul Lang gewohnt haben (siehe auch in der Zeininger Chronik).

Um das Jahr 1770 kam der erste „Wolf“, nämlich Johann Wolf, als Maurer nach Zeiningen (Quelle: Chronik Josef Urben).

In der Zeininger Dorfgeschichte spielte das Geschlecht der Tschudi eine gewichtige Rolle. Es handelt sich auch um ein bekanntes Glarner Geschlecht. Die alteingesessene Glarner „Häupterfamilie“, die zahlenmässig grösste und bedeutendste Familie des Glarnerlandes, nannte sich ursprünglich Schudi oder Schudin und wird erstmals 1289 in Linthal erwähnt. Der Geschichtsforscher von Liebenau führt den Namen zurück auf Juder-Richter; das Wort geht auf die fränkische Zeit zurück. Viele Talschaften der Innerschweiz wie die Länder Uri und Glarus waren im 8. und 9. Jahrhundert fränkische Königshöfe, d.h. Landgüter der Fran­kenkönige, die von ihren Dienstleuten besiedelt wurden. Sie wurden nicht wie üblich von Grafen verwaltet, sondern standen unter besondern Freiheiten, durch das Dorfrecht, capitu­lare de villis dominicis, das durch einen „Richter“-Juder gehandhabt wurde. Der Juder war also ein königlicher Verwaltungsbeamter, dessen Amtsnamen Juder schliesslich zum Famili­ennamen wurde: Schudi, Tschudi. Im 9. Jahrhundert wurde das Glarnerland dann Eigentum des Klosters Säckingen. In dessen Namen verwaltete ein „Meier“ (= Verwalter des Grundbe­sitzes) das Land. Beinahe 350 Jahre lang war eine Familie Tschudi im Besitz dieses Amtes. Von Beginn des 15. Jahrhunderts bis in neuere Zeit spielten die Tschudi im Glarner Staats­wesen eine führende Rolle, sie stellten 17 Landammänner, einen Pannerherrn (zweiter Staatsbeamter), Landvögte, Schranken- und Ratsherren. Etwa 170 Familienangehörige dienten als Offiziere in fremden Diensten, etc. Glarus war 1506 bis 1516 Schauplatz der ers­ten öffentlichen Arbeiten des Reformators Zwingli. Als Altphilologe, Volksprediger und eifriger Patriot erlangte er grossen Einfluss, machte sich aber unter den Freunden des frem­den Mili­tärdienstes Feinde, dessen Übel er in den italienischen Feldzügen gesehen hatte. Er grün­dete eine Lateinschule und bildete die Söhne der besten Familien aus, darunter die Tschudi. Drei von ihnen sind mit der Reformation verbunden: Ägidius und Petrus und ihr Cousin Va­lentin. Ägidius, der berühmteste dieser Familie, der Herodot (Geschichtsschreiber) der Schweiz (1505 – 1572) studierte zuerst bei Zwingli, dann bei Glarean in Basel und Paris und bekleidete wichtige öffentliche Ämter, als Delegierter des Reichstages in Einsiedeln (1529), als Landvogt von Sargans, als Landammann von Glarus (1558) und als Delegierter der Schweiz zum Reichstag zu Augsburg (1559). Er diente kurze Zeit als Offizier in der fran­zösi­schen Armee. Die Reformation führte zur Spaltung der Familie. Im Gegensatz zu seinem Bruder und dem Cousin blieb er dem alten Glauben treu. Die reformierten Tschudi sind in Glarus und Schwanden, die katholischen in Glarus, Schwanden und Näfels verbürgert.
Die vornehmen katholischen Tschudi widmeten sich fast ausschliesslich dem Staats- und Sold­dienst, stiegen in Frankreich, Österreich, vor allem in Spanien und Neapel, zu hohen mi­litäri­schen Ehren und zivilen Stellungen auf. Die Mehrheit der glarner Gemeinden entschied sich für den neuen Glauben und die Reformierten erhielten die Bevölkerungsmehrheit. Die katho­lische Minderheit beschränkte sich hauptsächlich auf fünf altgläubige Orte und fühlte sich benachteiligt. Die Glarner Katholiken unter Führung von Ägidius Tschudi und zeitweilig un­terstützt von den fünf Orten unternahmen den Versuch, die Reformation in ganz Glarus rück­gängig zu machen. Dieser Glarnerhandel, auch Tschudikrieg genannt, führte die Eidge­nos­senschaft an den Rand eines Bürgerkriegs. Der zweite Glarner Landesvertrag vom 3. Juli 1564 brachte für weitere Jahrzehnte ein einigermassen erträgliches Zusammenleben der Konfessionen.

Durch die Zugehörtigkeit zum Stift Säckingen kamen nun wohl Glieder der glarnerischen Tschudi als Verwaltungsbeamte des Stifts ins Fricktal, wo das Kloster ebenfalls viele Güter be­sass, und besonders zahlreich nach Zeiningen. Ein Chronist Tschudi (vgl. Zeininger-Chro­nik) berichtet im Zusamnmenhang mit dem Bauernkrieg von 1524, dass die Commande Beug­gen „mitunter ihre Macht mit wenig Rücksicht ausübte. Sie hatten auch in Zeiningen ih­ren „Meyer“, daher sich der Name „Beuggenmeyer“ bis ins 19. Jahrhundert hinein verpflanzt hatte, wovon (……..) Zweige der Familie Tschudi Repräsentanten waren“. Der letzte Tschudi, der dieses Amt ausübte, Josef Mathies Tschudi, wohnte in dem Haus, in welchem sich jetzt die Gemeindeverwaltung befindet. – Die Zuwanderung der Tschudi dürfte Ende des 15. Jh./Anfang des 16. Jh. erfolgt sein, denn einer alten Chronik kann ent­nommen werden, dass in Zeiningen im Jahre 1518 im Gebiet „Bleuelbode“ (nahe Bättlerchu­chi) eine Beinmühle durch eine Familie Tschudi betrieben wurde. Dies ist der erste Hinweis auf das Geschlecht. Es waren in der Folge meistens Angehörige der Familie Tschudi, die in Zeiningen bis ins 20. Jh. Mühlen betrieben. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts stellten die Gebrüder Johann Urban und Caspar Tschudi in ihrem Haus am Bach (Winkelgässli) Potta­sche her; sie waren sog. Pottaschensieder. Mitglieder der Familie Tschudi bestimmten über einige Jahrhunderte das politische und öf­fentliche Leben in Zeiningen massgeblich mit. Der erste Stabhalter und Richter, Joseph Tschudi, amtete bis 1740, sein Sohn Joseph (Müller) bekleidete dieses Amt ab 1760. Die Tschudi stellten ab 1802 (Beitritt des Fricktals zum Aar­gau) 12 Gemeindeammänner und da­neben eine Vielzahl von Gemeinderäten und Schulpfle­gern, 6 Grossräte, 3 Verfassungsräte, mehrere Bezirksrichter und einen Gemeindeschreiber. Ein Tschudi war auch Arzt in Zeinin­gen und sein Sohn Salinendirektor.

Tschudi
Dr. Franz Xaver Tschudi, Arzt und Bezirksrichter, Gemeindeammann 1852-1855

Hinzu kommen die folgenden Einwohnerbürgernamen:

Alidema, Appan, Azizi, Bans, Berisha, Borgolte, Cimô, Elsherif, Gallidoro, Giunca, Grasser, Hillebrand, Hillis, Kasinathan, Kengatharanpillai, Khatsuev, Kathsueva, Krasniqi, Libranti, Manco, Manhartsberger, Marretta, Matic, Matthewson, Melone, Mohamed, Nastasi, Oharek, Pagliula, Palermo, Pallata, Paonessa, Popaj, Sailer, Scandella, Shaqiri, Soder, Trapp, Tudisco, Vuurens, Welanc, Zeqiri, Zimmermann.

 

Dorfnamen

 

Nebst der staatlich-offiziellen Namensgebung, die auf Vor- und Nachnamen basiert, existier­te in den ländlichen Gebieten – so auch in Zeiningen - ein zweites Namenssystem, das die Alteingesessenen – und unter ihnen insbesondere die vor 1960 Geborenen – bis heute verwenden. Es beruht auf Über- oder Dorfnamen, die einzelnen Personen, Familien oder Sippschaften verliehen werden. Dahinter steht ein praktischer Grund: Die offizielle Namens­gebung ist in vielen Dörfern, in denen weitverzweigte Verwandtschaftsnetze dieselben Nachnamen tragen und die traditionellen Vornamen sich auf ein paar wenige beschränkten, kein taugliches Unterscheidungsmerkmal. Es gab in unserem Dorf beispielsweise viele Fa­milien mit den Namen Freiermuth, Wunderlin, Guthauser, Brogli, Kägi, Rotzler, Tschudi, Wolf usw. War dann am Stammtisch z. B. von «Freiermuth Walter» die Rede, wusste man nicht, wer gemeint war, denn es gab mehrere Freiermuth Walter im Dorf. Für viele zugezo­gene Einwohner war es bisweilen sehr schwierig, sich in diesem Dschungel zurecht zu fin­den. Eine zugezogene Frau meinte einmal, dass sie wochenlang einen Zeininger mit seinem Dorfnamen gegrüsst habe, bevor sie jemand freundlicherweise darauf hinwies, dass der Herr einen ganz anderen Namen trägt.

Als Aufhänger für die Dorfnamen dienen Flurbezeichnungen, auffällige Betätigungen oder soziale und körperliche Merkmale. Die meisten dieser Namen sind ein unbelasteter alltägli­cher Bestandteil der persönlichen Identität. Ein paar andere dieser Benennungen tragen eine mehr oder weniger offensichtliche Stigmatisierung in sich und werden in Gegenwart der bezeichneten Person kaum verwendet. Diese Namen blieben dann über Generationen hin­weg und es gibt auch heute noch junge Zeiningerinnen und Zeininger, die den Dorfnamen weiter tragen. Nachstehend eine von der Gemeindekanzlei 1978 erstellte Liste vergangener oder heute noch gebräuchlicher Dorfnamen:

Aloise-Karls, Alte Ammes, Amme-Karls, Amme-Ottis ,Augustins, Bache, Bach-Männis, Balduins, Balzers, Bärnets, Becke, Becke-Seppis, Becke-Willis, Becke Fridi, Bendichts, Bezirksrichters, Brosians, Büggemeiers, Burgackers, Burkets, Chäsi-Millis, Chäsis, Chillis, Chnüre-Bärnets, Chüefers, Damians, Dreier-Martis, Eduards, Engelberts, Fidelis, Floris, Försters, Franzsepps, Funsis, Friedlis, Gablemachers, Geerewäbers, Georgs, Gmeischaffners, Gmeischribers, Gmeiwärchfüehrers, Gottfrieds, Gremper-Oskis, Gules, Imbelivatters, Isaaks, Jakobs, Jeukebuurs, Jonathans, Jöres, Kasimirs, Klemense, Konstis, Korpis, Lehrers, Leni-Becke, Lepopolds, Lukasse, Martis, Matthise, Molers, Moritze, Morlange, Müller-Bendichte, Murers, Mure-Wolfe, Ottos-Ottis*, Posthalter-Friedis, Rotzler-Millis, Sagers, Salomons, Sattlers, Säubärti, Schabziegers, Schmuda, Schnider-Paul-Siggis, Schuemachers, Seilers, Siegmunds, Sigrists, Spenglers, Spitz-Waltis, Stüdeligumpers, Stutze, Thommese, Thomme-Trougis, Tones, Turlis, Urbe-Becke, Vikters, Vögelis, Vränis, Wagners, Weibels, Wenzels, Wilhelme, Winkels, Wolf-Sepps, Zimmberis.

*Ein origineller Dorfname: Den Sohn von Ottos-Otti, der ebenfalls Otto hiess, nannte man Ottos-Ottis-Otteli.

 

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