Gemeinderat
Der Gemeinderat besteht aus Gemeindepräsident/-in, Vizepräsident/-in und weiteren 3 in der Gemeinde wohnhaften Mitgliedern.
Der Gemeinderat ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er hat die Verwaltung zweckmässig und fortschrittlich zu organisieren.
Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde nach aussen und wird seinerseits durch den Gemeindepräsident/-in und den Gemeindeschreiber/-in vertreten.
Die Kompetenzen richten sich nach § 37 Gemeindegesetz.
Die definierten Werte des Gemeinderates finden Sie hier.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | |||
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Aufgabenbeschrieb Gemeinderat (PDF, 375.7 kB) | Download | 0 | Aufgabenbeschrieb Gemeinderat |