Ding- oder Hofgerichte
Diese Gerichte waren zur Zeit entstanden, als die freien Eigentümer ihre Höfe und Güter an die Kirche und an den Adel übergaben oder in deren Schutz gestellt hatten, was unter Bedingungen geschah, welche sofort zu Volksrechten wurden, zu deren Wahrung die Gerichtsgenossen und die Dinggerichte sich bildeten. Unter den Habsburgern kamen jene Anfragen an das Volk freilich nicht mehr vor, vielmehr war schon zu Anfang des 15. Jahrhunderts das Bestreben erkennbar, die hergebrachten Rechte der Landschaften zu beschneiden und das römische Recht einzuführen.
Mit dem Anfang des 17. Jahrhunderts kamen sie mehr und mehr ausser Anwendung und es galten nur noch die österreichischen Staatsgesetze.
Aus der Chronik von Arthur Freiermuth entnehmen wir dazu: «Gehegt wurden die Dinggerichte von alters her unter freiem Himmel, von den Genossen und Vorgeladenen in ehrerbietiger Entfernung eines Halbkreises, ersteres unter einer schattigen Linde. In Zeiningen war es in dem für viel Raum bietenden Quadrat zwischen der aus dem Oberdorf kommenden, zur Talstrasse führenden Strasse (Mitteldorf) und dem Pfarrhaus (Kirchweg, Anm. Zeguhe), oben an die Wohnung Lehrer Hausers und Franz Anton Tschudis (jetzt Gemeindeverwaltung, Anm. Zeguhe), unten an die das neue Schul- und Gemeindehaus mit der Kirche verbindende Querstrasse. Dieses wird als der ehemalige Fron- und Dinggerichtshof bezeichnet, in welchem nun ausser dem zu Ende des 18. Jahrhunderts gebauten, früher als Schulhaus benützten Gebäudes, noch zwei Wohnhäuser stehen. Der übrige Raum vom kleinen Pfarrhausgärtchen, einem Gemüsegarten wie Kirchweg und freien Platz bedeckt ist. Fatalerweise ist der Dingrodel von 1380, welcher die ursprünglichen Rechte und Leistungen der Gemeinden und Genossen enthält, nicht mehr aufzufinden.»