1821 wurde das „Kapfhölzli“, eine der Gemeinde gehörende Viehweide (Schulland) mit Eichenwald, im Halte von rund 25 Jucharten (1 Jucharte = 36 Aren), urbarisiert und in 170 ungleiche Parzellen aufgeteilt. Diese Plätze wurden zu einem jährlichen Zins von 60 Rp. bis 1 Franken per Parzelle an die Bürger verpachtet. Der Zinsertrag fiel in die Schulkasse. Die Schätzung dieses Landes betrug laut Staatssteuer-Kataster 920 Franken. Die Gemeinde zählte damals 205 Familien; es konnten darum nicht alle Familien berücksichtigt werden. Der jährliche Zins wurde laufend angepasst und 1853 erfuhr die Verpachtung eine Überarbeitung. Diese Verpachtungsangelegenheit führte 1873 zu einem Rekurs der Kantonsregierung, welche unter „Rekurs gegen Schullandverpachtung 1875“ in einer Zusammenfassung beschrieben wird (Quelle: Staatsarchiv).